Bei vereinbarter
laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt zusätzlich als Sicherung der
Saldoforderung aus der laufenden Rechnung. Wir sind jederzeit berechtigt, den
Eigentumsvorbehalt bezüglich der gelieferten Ware auf Ihre Kosten im
Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Sie sind berechtigt, das
Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Bei
Vertragspflichtverletzungen Ihrerseits, auch in Form von Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen. Alle Forderungen, die Sie aus
der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware erwerben, werden bereits jetzt in
voller Höhe an uns abgetreten, und zwar bis zur Begleichung sämtlicher
Forderungen gegen Sie aus unserer gesamten Geschäftsverbindung. Sie sind zur
Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bis zum Widerruf berechtigt,
aber verpflichtet, die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Sie
sind verpflichtet, Zugriffe Dritter, z.B. durch Pfändung oder Beschlagnahme,
auf das Vorbehaltseigentum oder auf die abgetretenen Forderungen
abzuwehren
und uns die für die Durchsetzung unserer Rechte gegenüber den Dritten
erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu übergeben. Sie sind ferner
verpflichtet, die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern und uns auf
Verlangen die Versicherung nachzuweisen. Wir verpflichten uns, die obigen
Sicherheiten nach eigener Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Bei Rücknahme von
Vorbehaltsware wegen Zahlungsverzugs sind Sie verpflichtet, alle entstehenden
Kosten sowie Minderwerte auszugleichen.